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der Schweiz existieren keine Grenzwerte für Innenraumschadstoffe,
obwohl deren Einfluss auf das Wohlbefinden nachgewiesen ist.
Bauherren können in einer Zielvereinbarung
konkrete Konzentrationen verlangen, die bei Abnahme der Baute nicht
überschritten werden dürfen. Das Ziel eines gesunden Innenraumklimas
kann so vertraglich festgehalten werden.
Die Planungsleistung Innenraumklima
basiert auf folgenden Überlegungen:
- Die
Bauherrschaft legt Planungsschwerpunkte bezüglich Innenraumklima
für das Bauvorhaben fest.
- Im
Auswahlverfahren wird in Form einer Absichtserklärung eine
Zielvorgabe betreffend Innenraumklima formuliert.
-
Aufgrund der Planungsschwerpunkte wird eine Zielvereinbarung mit
konkret zu erreichenden Werten definiert.
- Der
Planer und Unternehmer verpflichtet sich zur Einhaltung der Zielvereinbarung.
- Nach
Bauende werden die in der Zielvereinbarung festgeschriebenen Werte
kontrolliert.
Das Thema Innenraumklima lässt sich
in die Ordnung SIA 112 (Leistungsmodell) integrieren.
Als Planungsleistung lassen sich in jeder Bauphase konkrete Aufgaben
definieren. |
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Unterstützung bei:
- Konzepte (Material- / Lüftungs- / etc.)
Raumlufthygienische Beurteilung von Baumaterialien
Baustellenkontrollen
Abnahmemessungen
Bescheinigung über Erreichung der Qualitätsziele

(vergrösserte
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